Rechtsprechung
FG Sachsen, 31.03.2010 - 8 V 2120/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Androhung eines Zwangsgeldes zur Durchsetzung der Offenlegung von für die Besteuerung erheblichen Tatsachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung wegen ausstehender Vorlage mehrerer Urkunden; keine Erledigung des Verfahrens wegen der Zwangsgeldandrohung nach Festsetzung des Zwangsgeldes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung wegen ausstehender Vorlage mehrerer Urkunden - keine Erledigung des Verfahrens wegen der Zwangsgeldandrohung nach Festsetzung des Zwangsgeldes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 7 V 7186/18
Aufhebung der Vollziehung von Zwangsgeldandrohungen - Rechtsschutzbedürfnis - …
Entgegen der Auffassung des Finanzgerichts - FG - Hamburg (Beschluss vom 29.10.2009 3 K 204/09, juris) entfällt damit nicht das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Zwangsgeldfestsetzungen nach § 130 Abs. 1 AO änderbar sind und eine Aussetzung der Vollziehung der Zwangsgeldandrohung bzw. ihre Aufhebung im Hauptsacheverfahren jedenfalls Anlass zur Überprüfung der Zwangsgeldfestsetzung im Änderungsverfahren gibt (noch weitergehend - unbedingter Anlass zur Rücknahme: Sächsisches FG, Beschluss vom 31.03.2010 8 V 2120/09, juris; Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: Lfg. 144 April 2016, § 332 AO Rn 22; Hohrmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand: 230. Lieferung 11.2014, § 332 AO Rn 28; Neumann in Gosch, AO/FGO, Stand: 102. Erg.-Lfg. Mai 2013, § 332 AO Rn 25;… Koenig/Zöllner, AO, 3. Aufl. 2014, § 332 Rn. 14).Wie andere Vollziehungsmaßnahmen auch können und müssen sie nach Anordnung der Aufhebung der Vollziehung aufgehoben werden, so dass das Rechtsschutzbedürfnis auch für das Verfahren nach § 69 Abs. 3 FGO besteht (im Ergebnis gleicher Auffassung Sächsisches FG, Beschluss vom 31.03.2010 8 V 2120/09, juris).
- BFH, 29.05.2019 - VII B 10/19
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldandrohung bei Bestandskraft der …
Denn eine Ermessensentscheidung gemäß § 130 AO darüber, ob die Zwangsgeldfestsetzung zurückgenommen wird, ist erst dann zu treffen, wenn die Zwangsgeldandrohung aufgehoben worden ist (anderer Ansicht Beschluss des Sächsischen FG vom 31. März 2010 - 8 V 2120/09, ohne weitere Begründung).